Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
01.08.2023

Liebe Freunde Martins,
UHURU hat sich sehr über Eure/Deine „Spende anstelle von Geschenken“ anlässlich Martin´s 60. Geburtstag gefreut: diese hilft uns dabei, unsere wichtige Arbeit zu leisten! Wenn Du mehr über unsere Aktivitäten erfahren möchtest, so melde Dich doch einfach bei Andreas (reiffenstein@uhuru-microfinance.com).
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die UHURU Microfinance gGmbH erhältst du hier zum Download. Bitte drucke ihn aus und füge den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Deinen Steuerunterlagen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Dir gerne zuschicken, sofern uns Deine Adresse vorliegt. Schreibe uns hierfür einfach eine formlose E-mail an reiffenstein@uhurumicrofinance.com

